Bald finden wieder die regelmäßigen Betriebsratswahlen (Betriebsratwahl 2010) im Zeitraum vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 statt. In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, sollen Betriebsräte gewählt werden, so will es der Gesetzgeber § 1 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Schätzungen, wieviele Betriebsratsgremien es in Deutschland gibt, schwanken zwischen 40000 (HBS) und 120000 (IAB) Betriebsräten. Die meisten wählen nach Ablauf der regulären Amtszeit ein neues Gremium. Dazu bestellt der bestehende Betriebsrat einen Wahlvorstand, der die Betriebsratswahl einleitet und durchführt. Betriebsratswahlen sind eine komplizierte Angelegenheit, sie sind heiß umkämpft, viele Betriebsratswahlen werden deswegen mit einem Wahlanfechtungsverfahren angriffen. Gelingt dies, liegen also Wahlmängel vor, muss die Wahl wiederholt werden. Diese erheblichen Kosten können durch eine gute Schulung des Wahlvorstands und eine sachkundige Beratung während des Wahlverfahrens vermieden werden. Juracity bieten Wahlvorstandsschulungen für Wahlvorstandsmitglieder inhouse und auf Juracity Seminaren an, ausserdem beraten unsere Vertrauensanwälte Wahlvorstände während des Wahlverfahrens durch eine Telefonhotline und eine spezielle Onlineberatung. So können Sie sicher sein, dass die Betriebsratswahlen ohne Mangel durchgeführt werden. Wir haben Erfahrungen nicht nur aus zahlreichen Betriebsratswahlen, sondern auch aus Wahlanfechtungsverfahren. Wir kennen die typischen Fehler und wissen worauf es bei einer wasserdichten Wahl ankommt. Die Kosten für die Schulung und Beratung des Wahlvorstands hat - sofern erforderlich - der Arbeitgeber zu tragen, § 20 BetrVG.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte |